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HurraCard

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Immer mehr Arbeitgeber gehen dazu über, mit ihren Arbeitnehmern statt einer Vergütungserhöhung die Zuwendung von Sachbezügen zu vereinbaren oder einen Teil des Gehalts in Sachbezüge umzuwandeln. Generell setzt die steuerliche Anerkennung einer Gehaltsumwandlung voraus, dass die „Auszahlung“ unbar ist und nicht in Bargeld zu tauschen ist. Deshalb überweist der Arbeitgeber den Betrag von monatlich maximal 44 € auf die HurraCard-Konto des Mitarbeiters. Der Mitarbeiter kann dann mit der HurraCard in den teilnehmenden Unternehmen einkaufen, essen gehen oder eine Handwerkerleistung bezahlen.

  • Vorteile für den Arbeitnehmer:
  • Einsparung von Sozialabgaben und Steuern, deshalb brutto = netto
  • Vorteile für den Arbeitgeber:
  • geringere Lohnkosten
  • Vorteile für uns alle:
  • das Geld bleibt in der Region und unterstütz die einheimische Wirtschaft und damit uns alle.

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Nachfolgende Information Stand 11/2021

Bereits im November 2019 wurden von Bundestag und Bundesrat neue Regelungen im Einkommenssteuergesetz verabschiedet. Mit einem BMF-Schreiben (Bundesministerium der Finanzen) vom 13.04.2021 ist verbindlich geregelt, wie steuerfreie Sachbezüge gemäß § 8 EStG definiert sind. Demnach gelten ab 2022 neue Voraussetzungen.

 

Die erfreulichste Nachricht ist: Die Freigrenze wird ab dem 1.1.2022 von 44 auf 50 Euro angehoben!

Ein weiterer wesentlicher Aspekt ist die nun klare Definition was als Sachbezug gilt. D.h., als Sachbezug gelten dann nur noch Gutscheine, die ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigen und die Kriterien von § 2 Absatz 1 Nummer 10 a), b) oder c) des ZAG (Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz) erfüllen. Somit sind drei verschiedene Kategorien von Gutscheinkarten für den Sachbezug erlaubt:

 

1. § 2 Abs. 1 Nr. 10a: Begrenztes Netzwerk 
Gutscheinkarten von Einkaufsläden, Einzelhandelsketten oder regionale Gutscheine z.B. von Werbegemeinschaften in Städten oder definierten Regionen. 

Dies trifft für die hurracard St. Georgen zu! Wenn der Sachbezug noch nicht ausgeschöpft ist, können Sie Ihren Mitarbeitern jeden Monat mit der hurracard eine Freude machen.

 

2. § 2 Abs. 1 Nr. 10b: Begrenzte Produktpalette 
Gutscheinkarten für eine bestimmte Produktkategorie (z. B. nur Bekleidung etc.)

 

3. § 2 Abs. 1 Nr. 10c: Instrumente zu steuerlichen und sozialen Zwecken 
Dies sind Gutscheine für vertraglich angeschlossene Akzeptanznetzwerke in Deutschland.

 

Die hurracard erfüllt seit ihrer Einführung im Jahr 2018 die Voraussetzungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 10a des ZAG und ist somit die ideale unabhängige, wiederaufladbare Wertkarte für die regionale Wirtschaft. Mit der hurracard können Unternehmen Steuer- und Abgabenvorteile nutzen, Mitarbeiter motivieren und gleichzeitig die regionalen Einzelhändler, Dienstleister und Gewerbetreibenden unterstützen, die ihrerseits mit ihrer Vielfalt die Lebens- und Aufenthaltsqualität in ihrer Region mehren.

 

Mehr Informationen zur hurracard als Mitarbeiterkarten für Ihr Unternehmen erhalten Sie bei uns als Systempartner des HGV St. Georgen unter:
Ihr Hurracard Systempartner 
John Großpietsch